§ 9 Erlöschen des Anspruchs
Der Vergütungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach Einstellung oder rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bei dem für die Festsetzung der Vergütung zuständigen Gericht geltend gemacht wird.
interne Verweise§ 5 PsychPbG Vergütung ... beigeordneten psychosozialen Prozessbegleiters richtet sich nach den §§ 6 bis 10. (2) Ist der psychosoziale Prozessbegleiter als Angehöriger oder ...
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