Artikel 2 - 3. Opferrechtsreformgesetz (3. ORRG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2015 GVG § 171b

In § 171b Absatz 2 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 131 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 3. Opferrechtsreformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. ORRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. ORRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
G. v. 30.05.2016 BGBl. I S. 1254
Artikel 2 KorrBekGG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, wird das Wort ...


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