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Zitierungen von § 12 FKAustG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 FKAustG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FKAustG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 FKAustG Pflichten der Finanzinstitute (vom 24.12.2025)
... der Pflichten nach § 8 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 4 und 5, den §§ 11, 12 , § 13 Absatz 2 bis 4, nach § 14 Absatz 3 und 5, den §§ 15 16 Absatz 2 und 3, ... Sorgfaltspflichten nach § 8 Absatz 2 Satz 2, § 11 Absatz 1 und 2 Satz 1, Absatz 3 und 4, § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 Satz 2, Nummer 3 Satz 2, Absatz 3 und 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 , den Absatz 6, 7 und 9, § 13 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 4, § 14 Absatz 3 bis 5, ... 3. in Bezug auf jedes Konto die nach § 8 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 12 Absatz 4 Satz 2 , § 13 Absatz 2a Satz 4 und § 16 Absatz 2a Satz 4 gemeldeten Informationen und den ...
§ 7 FKAustG Melde- und Sorgfaltspflichten für Informationen über Finanzkonten
... §§ 8 bis 26 legen die allgemeinen Melde- und Sorgfaltspflichten, die besonderen Sorgfaltsvorschriften ...
§ 9 FKAustG Allgemeine Sorgfaltspflichten
... es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß den §§ 9 bis 18 als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen ...
§ 10 FKAustG Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen
... unter den bestehenden Konten natürlicher Personen richtet sich nach den §§ 11 und 12. (2) Ein bestehendes Konto natürlicher Personen, das nach den §§ 11 und ... (2) Ein bestehendes Konto natürlicher Personen, das nach den §§ 11 und 12 als meldepflichtiges Konto identifiziert wurde, gilt in allen Folgejahren als meldepflichtiges ...
§ 11 FKAustG Konten von geringerem Wert (vom 06.12.2024)
... festgestellt, muss das meldende Finanzinstitut in der jeweils geeignetsten Reihenfolge die in § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 beschriebene Suche in Papierunterlagen anwenden oder versuchen, vom Kontoinhaber eine ...
§ 13 FKAustG Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (vom 24.12.2025)
... der Kontoeröffnung folgenden Kalenderjahrs die Vorgaben nach § 11 Absatz 1 bis 3 und § 12 Absatz 1 bis 8 anwenden, bis die Selbstauskunft erlangt und ihre Plausibilität bestätigt ist. ...
§ 19 FKAustG Begriffsbestimmungen (vom 24.12.2025)
... einzieht, c) der Organismus für gemeinsame Anlagen die in den §§ 9 bis 18 aufgeführten Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchführt und ... meldepflichtigen Personen beherrscht wird, ist oder sind, sofern es nach den in den §§ 9 bis 18 beschriebenen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert ...
§ 28 FKAustG Bußgeldvorschriften (vom 24.12.2025)
... oder nicht rechtzeitig überprüft, 8. entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2, § 12 Absatz 9 Satz 2 , § 15 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 eine Überprüfung nicht, nicht richtig, ... entgegen § 13 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 Satz 2 eine Überprüfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... 14. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 2 Satz 2 oder § 12 Absatz 4 Satz 2 eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig macht, 15. entgegen § 13 Absatz 2a Satz ... oder nicht rechtzeitig macht, 15. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 12 Absatz 3 oder 7 das Konto nicht als meldepflichtiges Konto betrachtet, 16. entgegen § 13 Absatz 2a ... Konto betrachtet, 16. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 12 Absatz 4 Satz 1 eine dort genannte Selbstauskunft oder einen dort genannten Beleg nicht oder nicht rechtzeitig ...
Zitat in folgenden Normen
Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 352
§ 4 KStTG Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen als zu meldende Nutzer
... Zweck der in diesem Abschnitt genannten Sorgfaltspflichten auf die von ihm nach den §§ 9 bis 18 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes durchzuführenden Sorgfaltspflichten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 352
Artikel 3 KStTGEG Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes
... der Kontoeröffnung folgenden Kalenderjahrs die Vorgaben nach § 11 Absatz 1 bis 3 und § 12 Absatz 1 bis 8 anwenden, bis die Selbstauskunft erlangt und ihre Plausibilität bestätigt ist." ... entgegen § 13 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 Satz 2 eine Überprüfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... 14. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 2 Satz 2 oder § 12 Absatz 4 Satz 2 eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig macht, 15. entgegen § 13 Absatz 2a ... nicht rechtzeitig macht, 15. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 12 Absatz 3 oder 7 das Konto nicht als meldepflichtiges Konto betrachtet, 16. entgegen § 13 Absatz ... Konto betrachtet, 16. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 12 Absatz 4 Satz 1 eine dort genannte Selbstauskunft oder einen dort genannten Beleg nicht oder nicht rechtzeitig ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 37 JStG 2024 Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes
... der Pflichten nach § 8 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 4 und 5, den §§ 11, 12 , § 13 Absatz 2 bis 4, nach § 14 Absatz 3 und 5, den §§ 15 16 Absatz 2 und 3, ... Sorgfaltspflichten nach § 8 Absatz 2 Satz 2, § 11 Absatz 1 und 2 Satz 1, Absatz 3 und 4, § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 Satz 2, Nummer 3 Satz 2, Absatz 3 und 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 , den Absatz 6, 7 und 9, § 13 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 4, § 14 Absatz 3 bis 5, ... 3. in Bezug auf jedes Konto die nach § 8 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 12 Absatz 4 Satz 2 , § 13 Absatz 2a Satz 4 und § 16 Absatz 2a Satz 4 gemeldeten Informationen und den ... ist es verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2025 nachzuholen." 8. § 12 Absatz 9 wird wie folgt geändert: a) Nach dem Wort „muss" werden die ... oder nicht rechtzeitig überprüft, 8. entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2, § 12 Absatz 9 Satz 2 , § 15 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 eine Überprüfung nicht, nicht richtig, ...
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