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Zitierungen von § 16 FKAustG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 FKAustG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FKAustG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FKAustG Pflichten der Finanzinstitute (vom 24.12.2025)
... der Vorgaben nach den §§ 9, 10 Absatz 2, nach § 14 Absatz 2 und 4, § 16 Absatz 3 und 4 , § 17 Absatz 2, den §§ 18 und 22 in Bezug auf einen Meldezeitraum angewandt ... 9, § 13 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 4, § 14 Absatz 3 bis 5, den §§ 15, 16 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 3 und 4 , nach § 17 Absatz 1 und 2, § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, den ... 8 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 12 Absatz 4 Satz 2, § 13 Absatz 2a Satz 4 und § 16 Absatz 2a Satz 4 gemeldeten Informationen und den jeweiligen Zeitpunkt einer Meldung. Die ...
§ 7 FKAustG Melde- und Sorgfaltspflichten für Informationen über Finanzkonten
... §§ 8 bis 26 legen die allgemeinen Melde- und Sorgfaltspflichten, die besonderen Sorgfaltsvorschriften ...
§ 9 FKAustG Allgemeine Sorgfaltspflichten
... es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß den §§ 9 bis 18 als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen ...
§ 19 FKAustG Begriffsbestimmungen (vom 24.12.2025)
... einzieht, c) der Organismus für gemeinsame Anlagen die in den §§ 9 bis 18 aufgeführten Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchführt und ... meldepflichtigen Personen beherrscht wird, ist oder sind, sofern es nach den in den §§ 9 bis 18 beschriebenen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert ...
§ 28 FKAustG Bußgeldvorschriften (vom 24.12.2025)
... entgegen a) § 3a Absatz 3 oder b) § 13 Absatz 2a Satz 4 oder § 16 Absatz 2a Satz 4 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... oder nicht rechtzeitig bestätigt, 10. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 2 oder § 16 Absatz 2a Satz 2 nicht sicherstellt, dass kein Geld von dem Konto abverfügt werden kann, 11. ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abschließt, 18. entgegen § 16 Absatz 2 ein Überprüfungsverfahren nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, 19. entgegen § 16 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 14 Absatz 5 ein Überprüfungsverfahren nicht, nicht richtig, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 352
§ 4 KStTG Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen als zu meldende Nutzer
... Zweck der in diesem Abschnitt genannten Sorgfaltspflichten auf die von ihm nach den §§ 9 bis 18 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes durchzuführenden Sorgfaltspflichten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Artikel 7 StAbwGEG Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes
... des Kontoinhabers zur Verfügung stehenden Angaben mitteilen." 4. Nach § 16 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Abweichend von Absatz 2 Nummer 1 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 352
Artikel 3 KStTGEG Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes
... bis die Selbstauskunft erlangt und ihre Plausibilität bestätigt ist." 6. § 16 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2a Satz 5 wird der folgende Satz ... Nach Nummer 18 wird die folgende Nummer 19 eingefügt: „19. entgegen § 16 Absatz 2a Satz 6 in Verbindung mit § 14 Absatz 5 ein Überprüfungsverfahren nicht, nicht richtig, ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 16 EMobStFG Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes
...  § 16 Absatz 2 Nummer 1 Satz 4 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2531), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 ...

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 37 JStG 2024 Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes
... der Vorgaben nach den §§ 9, 10 Absatz 2, nach § 14 Absatz 2 und 4, § 16 Absatz 3 und 4 , § 17 Absatz 2, den §§ 18 und 22 in Bezug auf einen Meldezeitraum angewandt ... 9, § 13 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 4, § 14 Absatz 3 bis 5, den §§ 15, 16 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 3 und 4 , nach § 17 Absatz 1 und 2, § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, den ... 8 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 12 Absatz 4 Satz 2, § 13 Absatz 2a Satz 4 und § 16 Absatz 2a Satz 4 gemeldeten Informationen und den jeweiligen Zeitpunkt einer Meldung. Die ... so hat es die Überprüfung bis zum 31. Dezember 2025 nachzuholen." 11. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „ein ... a) § 3a Absatz 3 oder b) § 13 Absatz 2a Satz 4 oder § 16 Absatz 2a Satz 4 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... oder nicht rechtzeitig bestätigt, 10. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 2 oder § 16 Absatz 2a Satz 2 nicht sicherstellt, dass kein Geld von dem Konto abverfügt werden kann, 11. ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abschließt, 12. entgegen § 16 Absatz 2 ein Überprüfungsverfahren nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...