Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2009 aufgehoben

§ 44b - Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

G. v. 17.05.1898 RGBl. S. 189; aufgehoben durch Artikel 112 Abs. 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 315-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 44b


§ 44b wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von § 44b FGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44b FGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)
G. v. 14.06.1976 BGBl. I S. 1421; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 12 1. EheRG Übergangs- und Schlußvorschriften (vom 01.09.2009)
... Nr. 2 Buchstabe f; 9. Artikel 12 Nr. 10, soweit die Vorschrift Verfahren nach § 44b des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ...


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