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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2009 aufgehoben

§ 125a - Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

G. v. 17.05.1898 RGBl. S. 189; aufgehoben durch Artikel 112 Abs. 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 315-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 125a



(1) Die Gerichte, die Beamten der Staatsanwaltschaft, die Polizei- und Gemeindebehörden sowie die Notare haben von den zu ihrer amtlichen Kenntnis gelangenden Fällen einer unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Anmeldung zum Handelsregister dem Registergericht Mitteilung zu machen.

(2) Die Steuerbehörden haben den Registergerichten Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse von Kaufleuten oder Unternehmungen, insbesondere auf dem Gebiet der Gewerbe- und Umsatzsteuer, zu erteilen, soweit diese Auskunft zur Verhütung unrichtiger Eintragungen im Handelsregister sowie zur Berichtigung und Vervollständigung des Handelsregisters benötigt wird. Die Auskünfte unterliegen nicht der Akteneinsicht (§ 34).



 

Zitierungen von § 125a FGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 125a FGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 147 FGG (vom 01.01.2007)
... Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 4 sowie Abs. 5 entsprechende Anwendung. Die Vorschrift des § 125a Abs. 1 findet auf die dem Registergericht zu machenden Mitteilungen, die Vorschriften der ...
§ 160b FGG (vom 01.01.2007)
... Amtsgerichte zuständig. Auf das Partnerschaftsregister finden § 125 Abs. 2 bis 5, § 125a und die §§ 127 bis 130, auf das Einschreiten des Registergerichts die §§ 132 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 59 FGG-RG Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
... ersetzt. 4. In § 96 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter „des § 125a Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit" durch die Wörter ...