Zitierungen von § 13 FGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 FGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
Artikel 2 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840, 2846; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 3 RDGEG Gerichtliche Vertretung (vom 01.01.2022)
... Verwaltungsgerichtsordnung in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung oder 5. nach § 13 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung gestattet war. In den ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 46 FGG-RG Änderung des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes
... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „§§ 1 bis 34 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt ...
Artikel 110 FGG-RG Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
... Gerichtsbarkeit,". b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 13 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 10 RBerNG Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
...  13 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der im ... 2007 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 13 (1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die ...


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