interne Verweise§ 70g FGG ... Entscheidung, durch die eine Unterbringungsmaßnahme getroffen wird, ist auch den in § 70d genannten Personen und Stellen sowie dem Leiter der Einrichtung, in der der Betroffene ...
§ 70h FGG ... getroffen werden. § 69f Abs. 1 und § 70g gelten entsprechend. § 70d gilt entsprechend, sofern nicht Gefahr im Verzug ist. (2) Die einstweilige Anordnung ...
§ 70k FGG ... (3) Für die Verfahren über die Aussetzung und ihren Widerruf gilt § 70d ...
§ 70m FGG ... die Ablehnung der Aufhebung solcher Maßnahmen steht unbeschadet des § 20 den in § 70d bezeichneten Personen oder Stellen zu. (3) § 69g Abs. 3 und 5 gilt ...
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