Artikel 7 - Aktienrechtsnovelle 2016 (AktRNG 2016 k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2015 PartGG § 4

In § 4 Absatz 1 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1744), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2386) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 108" die Angabe „Satz 1" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 7 Aktienrechtsnovelle 2016

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 AktRNG 2016 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktRNG 2016 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 33 BRAORefG Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
... Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1744), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2565 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 ...


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