interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung
V. v. 23.07.2021 BGBl. I S. 3206
Artikel 1 BausparkVÄndV ... „350.000 Euro" durch die Angabe „700.000 Euro" ersetzt. 2. In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „30.000 Euro" durch die Angabe „50.000 Euro" ...
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