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Zitierungen von § 6 EntschFinV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EntschFinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntschFinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EntschFinV Beitragsbemessung und Zuschlag für Verwaltungskosten (vom 01.06.2022)
... bemessen, dass mit der Summe aller Jahresbeiträge mindestens die Jahreszielausstattung nach § 6 erreicht wird. (2) Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 20.000 Euro.  ...
§ 7 EntschFinV Berechnungsformel (vom 01.06.2022)
... ermittelt die Beitragsrate jährlich zum 15. August, indem die nach § 6 ermittelte Jahreszielausstattung durch die Summe der gedeckten Einlagen aller CRR-Kreditinstitute ...
§ 34 EntschFinV Übergangsvorschriften (vom 01.06.2022)
... bis zum Ablauf des 11. Januar 2016 geltenden Fassung erhoben. (2) Die §§ 3 bis 10 sind erstmals auf den Jahresbeitrag für das am 30. September 2016 endende ... Abrechnungsjahr nach Satz 1 gilt als volles Jahr bis zum Ende des Ansparzeitraums im Sinne des § 6 Absatzes 2 und 3. (4) Jahresbeiträge und einmalige Zahlungen für vor dem 1. Juni 2022 ...
Anlage 1 EntschFinV (zu § 8 Absatz 1 und § 9) Risikoeinschätzung auf der Grundlage von Risikokategorien und Risikoindikatoren für CRR-Kreditinstitute, die der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugeordnet sind (vom 01.06.2022)
... Fonds zur bauspartechnischen Ab- sicherung (FbtA-Quote) im Sinne des § 6 Absatz 2 des Bausparkassenge- setzes Optional für Bausparkassen: 6,5 ...