Synopse aller Änderungen der AnerkV am 23.07.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Juli 2016 durch Artikel 5 des BGebRAG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AnerkV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

AnerkV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung
AnerkV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) 1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Anerkennungs-Verordnung vom 7. Juni 2002 (BGBl. I S. 1792), die zuletzt durch Artikel 460 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, außer Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) § 15 und Anlage 3 treten am 14. August 2018 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) (aufgehoben)




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