interne Verweise§ 2 BMFWidVertrAnO Vertretung bei Klagen ... der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird den in § 1 genannten Behörden übertragen, soweit sie nach § 1 für die Entscheidung ... wird den in § 1 genannten Behörden übertragen, soweit sie nach § 1 für die Entscheidung über Widersprüche zuständig ...
Zitate in aufgehobenen TitelnAnordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMFBDGAnO)
A. v. 09.03.2016 BGBl. I S. 493; aufgehoben durch § 7 A. v. 14.09.2020 BGBl. I S. 2066
§ 4 BMFBDGAnO Widerspruchsbescheide ... im Sinne von § 42 Absatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes gelten die §§ 1 und 3 der Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im ...
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