Berichtigung - Berichtigung der Deutsche-Bahn-Schichtzulagenerhöhungsverordnung (DBSchichtZulErhVBer k.a.Abk.)

B. v. 25.01.2016 BGBl. I S. 121 (Nr. 4); Geltung ab 01.01.2015

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2015 DBSchichtZulErhV § 1

Die Deutsche-Bahn-Schichtzulagenerhöhungsverordnung vom 11. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2337) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 1 Absatz 1 ist die Angabe „61,68 Euro" durch die Angabe „61,86 Euro" zu ersetzen.



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