Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print und zur Aufhebung der Flexografen-Ausbildungsverordnung (MedienGestAusbVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.02.2016 BGBl. I S. 175 (Nr. 7); Geltung ab 01.08.2016
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Artikel 2 Aufhebung der Flexografen-Ausbildungsverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 1. August 2016 FlexogrAusbV

Die Flexografen-Ausbildungsverordnung vom 15. März 2011 (BGBl. I S. 440) wird aufgehoben.



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