Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin (BäAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.02.2016 BGBl. I S. 179 (Nr. 7); Geltung ab 16.02.2016

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 16. Februar 2016 BäAusbV Anlage

In der Anlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin vom 21. April 2004 (BGBl. I S. 632) wird in Abschnitt I laufende Nummer 1 Spalte 3 Buchstabe a das Wort „Arbeitsvertrages" durch das Wort „Ausbildungsvertrages" ersetzt.



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