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Zitierungen von § 5 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 GGVSee Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen (vom 01.01.2017)
... gefährliche Güter auf einem Seeschiff nur gemäß der Stauanweisungen nach § 5 Absatz 1 stauen; 3. darf unverpackte Gegenstände, Verpackungen, Umverpackungen, IBC, ...
§ 23 GGVSee Pflichten des Schiffsführers (vom 01.01.2017)
... nach § 4 Absatz 8 unterrichten; 7. hat dafür zu sorgen, dass die Ladung nach § 5 Absatz 2 gesichert ist; 8. hat die vorgeschriebenen Unterlagen nach § 6 Absatz 5 ... zur Prüfung vorlegen; 10. hat sicherzustellen, dass die Stauanweisungen nach § 5 Absatz 1 sowie die Stau- und Trennvorschriften nach den Kapiteln 7.1, 7.2, 7.4 bis 7.7 in Verbindung mit ...
§ 24 GGVSee Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
... der Planung der Beladung Beauftragte hat dafür zu sorgen, dass Stauanweisungen nach § 5 Absatz 1 festgelegt ...
§ 28 GGVSee Übergangsbestimmungen (vom 14.12.2017)
... in der am 30. Juni 2002 geltenden Fassung einzuhalten sind. (4) § 5 Absatz 1 ist für Schiffe, die vor dem 1. Juli 2002 gebaut wurden, mit der Maßgabe anzuwenden, ...
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