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Zitierungen von § 6 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 GGVSee Pflichten des Versenders (vom 14.12.2017)
... ein Beförderungsdokument zu erstellen, das die in Abschnitt 5.4.1 des IMDG-Codes und § 6 Absatz 1 Nummer 1 geforderten Angaben enthält; 3. haben für die Beförderung verpackter ... eine schriftliche Ladungsinformation zu erstellen, die die nach Abschnitt 4.2 des IMSBC-Codes und § 6 Absatz 2 geforderten Angaben enthält; 15. dürfen gefährliche ... zugelassen sind, und 18. haben dem Schiffsführer vor der Verladung die nach § 6 Absatz 3 vorgeschriebenen Informationen schriftlich oder elektronisch zu ...
§ 19 GGVSee Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
...  1. ein Beförderungsdokument, das die in Abschnitt 5.4.1 des IMDG-Codes und § 6 Absatz 1 Nummer 1 geforderten Angaben enthält; 2. die nach Abschnitt 5.4.2 des ...
§ 20 GGVSee Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen (vom 01.01.2017)
...  a) eine schriftliche Ladungsinformation mit den nach Abschnitt 4.2 des IMSBC-Codes und § 6 Absatz 2 geforderten Angaben und b) für einen Stoff der Gruppe B eine nach der anwendbaren ... oder verflüssigter Form nur verladen, wenn die erforderlichen Informationen nach § 6 Absatz 3  ...
§ 21 GGVSee Pflichten des Beförderers (vom 01.01.2017)
... oder die Kontamination zu informieren; 5. haben dafür zu sorgen, dass die in § 6 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c und d, Nummer 3 Buchstabe a und c und Nummer 4 Buchstabe c, d und e aufgeführten Unterlagen vom Schiffsführer mitgeführt werden; 6. ...
§ 22 GGVSee Pflichten des Reeders
... 7 Satz 1 und 2 ausgerüstet ist; 3. hat dafür zu sorgen, dass die in § 6 Absatz 5 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, b, e und f, Nummer 3 Buchstabe b und d und Nummer 4 ...
§ 23 GGVSee Pflichten des Schiffsführers (vom 01.01.2017)
... nach § 5 Absatz 2 gesichert ist; 8. hat die vorgeschriebenen Unterlagen nach § 6 Absatz 5 mitzuführen; 9. muss die vorgeschriebenen Unterlagen oder die gespeicherten ... 9. muss die vorgeschriebenen Unterlagen oder die gespeicherten Informationen nach § 6 Absatz 7 vorhalten und aufbewahren und die Unterlagen oder den Ausdruck aus den Datenverarbeitungssystemen ... und aufbewahren und die Unterlagen oder den Ausdruck aus den Datenverarbeitungssystemen nach § 6 Absatz 8 auf Verlangen zur Prüfung vorlegen; 10. hat sicherzustellen, dass die ...
§ 28 GGVSee Übergangsbestimmungen (vom 14.12.2017)
... in der am 30. Juni 2002 geltenden Fassung zu beachten sind. (5) § 6 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe e und Nummer 3 Buchstabe b ist für Schiffe, die vor dem 1. Juli 2002 gebaut wurden, mit der Maßgabe anzuwenden, ... ist. (6) Die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung nach § 6 Absatz 5 Nummer 2 der Gefahrgutverordnung See in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 301), die durch Artikel 5 der ... bis zum 15. Februar 2016 geltenden Fassung anerkannten Prüfstellen dürfen die ihnen nach § 6 Absatz 9 derselben Verordnung gestatteten Aufgaben noch bis zum 31. Dezember 2020 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.03.2017 BGBl. I S. 568
Artikel 1 9. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... sicherzustellen." 7. In § 9 werden a) die Wörter „ § 6 Absatz 5 der GGVSee " durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 Nummer 8 der GGVSee" und b) ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174
Artikel 1 14. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... „Nummer 5, 6 und 7" ersetzt. cc) In Satz 3 werden die Wörter „ § 6 Absatz 5 der Gefahrgutverordnung See " durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 Nummer 8 der GGVSee" ersetzt.  ...