Zitierungen von § 15 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 308; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174
Anlage 1 GGKostV (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 05.07.2023)
... ren Vorschriften für Schiffe, die gefährliche Güter beför- dern ( § 15 Nummer 1 der Gefahrgutverordnung See) 50 bis 2000  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 475
Artikel 4 13. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... ren Vorschriften für Schiffe, die gefährliche Güter beför- dern ( § 15 Nummer 1 der Gefahrgutverordnung See) 50 bis 2000".  ...


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