Zitat in folgenden NormenGefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 308; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
§ 1 GGKostV Kosten *) (vom 21.12.2024) ... nach § 12 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 16 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung See , 4. der Benannten Stellen für Druckgefäße nach § 13 der ... nach § 13 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See , 5. der amtlich anerkannten Sachverständigen und Technischen Dienste nach § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
Artikel 4 11. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung ... In Nummer 3 werden nach dem Wort „Binnenschifffahrt" die Wörter „und nach § 16 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung See " eingefügt. c) In Nummer 4 werden nach dem Wort ... In Nummer 4 werden nach dem Wort „Binnenschifffahrt" die Wörter „und nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See " eingefügt. 2. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage ...
Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 07.12.2017 BGBl. I S. 3859
Artikel 1 10. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See ... ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 16 folgende Angabe eingefügt: „§ 16a Zuständigkeiten der ... das Wort „Bundesamt" durch das Wort „Bundesamtes" ersetzt. 9. Dem § 16 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Benannten Stellen nach Absatz 2 ... Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt teilnehmen." 10. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Zuständigkeiten der ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1472, 1744
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11923/v196974.htm