Artikel 2 - Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (8. GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. Februar 2016 GGAV 2002 § 1

In der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 6. November 2002 (BGBl. I S. 4350), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. Februar 2015 (BGBl. I S. 265) geändert worden ist, wird § 1 Absatz 1 wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 werden die Wörter „vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1389), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349) geändert worden ist" durch die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2015 (BGBl. I S. 366), die durch Artikel 489 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist" ersetzt.

2.
In Nummer 2 werden die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 238), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2780) geändert worden ist" durch die Wörter „vom 9. Februar 2016 (BGBl. I S. 182)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 8. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 8. GGRVÄndV Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Artikel 1 § 27, Artikel 2 und Artikel 4 treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
B. v. 18.02.2016 BGBl. I S. 275
Bekanntmachung GGAVNB
... Februar 2015 (BGBl. I S. 265), 6. den am 16. Februar 2016 in Kraft getretenen Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung. (gesamter Text und frühere Fassungen siehe ...


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