(1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundesministers der Verteidigung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds und der Beihilfe vom
18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1642) außer Kraft.