Das
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2319) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 17 wie folgt gefasst:
„§ 17 Übergangsvorschriften".
- 2.
- § 6 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 4 wird angefügt:
- „4.
- die Informationen nach § 36 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geben; dies gilt auch, wenn der Unternehmer keine Webseite unterhält oder keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet."
- 3.
- § 17 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 17 Übergangsvorschriften".
- b)
- Folgender Absatz 3 wird angefügt:
„(3) §
6 Absatz 3 Nummer 4 gilt nur für nach dem 31. März 2016 geschlossene Verträge."
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387