Artikel 8 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBGEG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes


Artikel 8 ändert mWv. 1. April 2016 EU-VSchDG § 2

In § 2 Nummer 1 Buchstabe a des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird die Angabe „und 17" durch ein Komma und die Angabe „17, 20 und 21" ersetzt.



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