Das
Kapitalanlagegesetzbuch vom
4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel
7 des Gesetzes vom
21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2531) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 342 wie folgt gefasst:
„§ 342 Beschwerdeverfahren".
- 2.
- § 342 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 342 Beschwerdeverfahren".
- b)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- c)
- Absatz 4 wird Absatz 3 und nach der Angabe „Absatz 1" werden die Wörter „oder Streitigkeiten nach Absatz 3" gestrichen.
- d)
- Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348