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§ 4 - Fischwirtausbildungsverordnung (FischwAusbV)

V. v. 26.02.2016 BGBl. I S. 312 (Nr. 10)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 806-22-1-105 Berufliche Bildung
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§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung

a)
Aquakultur und Binnenfischerei oder

b)
Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei,

3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
fischereiliche Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum,

2.
Fischfang und fischereiliche Erzeugung,

3.
Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz,

4.
Witterungs- und Umweltverhältnisse,

5.
Ausrüstung, Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen,

6.
Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte,

7.
betriebliche Abläufe und Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen,

8.
qualitätssichernde Maßnahmen und Verbraucherschutz sowie

9.
Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information.

(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei sind:

1.
Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern,

2.
Bau, Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen,

3.
Bewertung, Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen,

4.
Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten,

5.
Zucht und Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen sowie

6.
fischereiliche Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen.

(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei sind:

1.
Beurteilung des Meeres für die fischereiliche Nutzung,

2.
Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten,

3.
Sicherheit und Verhalten an Bord sowie

4.
Navigation und Wetterwarndienst.

(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

2.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz sowie

5.
Naturschutz, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit.



 

Zitierungen von § 4 FischwAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FischwAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FischwAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage FischwAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin
... Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) fischereiliche Nutztiere, insbesondere Fische, Krebse und ... 2 Fischfang und fischereiliche Erzeugung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Fangmethoden auswählen und anwenden b) Fangplätze ... Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Gesundheitszustand feststellen und bewerten b) ... und Umweltverhältnisse (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Witterungsverhältnisse beobachten und dokumen- tieren ... Maschinen, Geräte und Betriebs- einrichtungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Ausrüstung auswählen und einsetzen b) ... Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebs- hygiene ... fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzen b) ... Maßnahmen und Verbraucherschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) betriebliche Qualitätssicherungsmaßnahmen umset-  ... Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) die Wirkung des eigenen Erscheinungsbildes und Auftretens ... und Beurteilung von Fischereigewässern (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) physikalische und chemische Eigenschaften von  ... Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) bei der Planung und beim Bau von Anlagen zur Fischhaltung, ... Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Möglichkeiten wirtschaftlicher Nutzung von Kreislauf-  ... Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Fanggeräte unter Berücksichtigung von Zielfischart  ... Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Fische nach Merkmalen, insbesondere Art, Ge- schlecht, ... Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Hygienemaßnahmen planen, durchführen und doku-  ... des Meeres für die fischereiliche Nutzung (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) a) Meeresgebiete unterscheiden und im Hinblick auf  ... Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) Fanggeräte unter Berücksichtigung von Zielfisch-  ... und Verhalten an Bord (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) a) Seemannschaft praktizieren b) Maßnahmen des ... und Wetterwarndienst (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) a) Informationen des Seewetterdienstes einholen, be- werten und ... 1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins-  ... und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-  ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 5 Nummer 5) a) ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeits-  ...