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Artikel 1 - Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (UnBefG k.a.Abk.)

G. v. 09.07.1979 BGBl. I S. 989; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.1983 BGBl. I S. 1532
Geltung ab 01.10.1979; FNA: 871-3 Eingliederung Behinderter
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Artikel 1 (Änderungsvorschrift)


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert


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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UnBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UnBefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 UnBefG Besitzstand
... Der Elfte Abschnitt des Schwerbehindertengesetzes in der durch Artikel 1 geänderten Fassung, geändert durch Artikel 20 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 vom 22. ... die weiteren Merkmale nach § 57 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes in der durch Artikel 1 geänderten Fassung erfüllen. (2) In den Fällen des Absatzes 1 gilt ... In den Fällen des Absatzes 1 gilt § 3 des Schwerbehindertengesetzes in der durch Artikel 1 geänderten Fassung entsprechend. In Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b kann ... werden bei Festsetzung der Vomhundertsätze nach §§ 60 und 61 in der durch Artikel 1 geänderten Fassung zu einem Zwölftel ...
Artikel 3 UnBefG Frühere Ausweise
... Als Ausweise im Sinne des § 57 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes in der durch Artikel 1 geänderten Fassung und des Artikels 2 genügen auch Ausweise, die gemäß den ...
Artikel 4 UnBefG Erstattungsregelungen für die Jahre 1979 und 1980
... Bund gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 des Schwerbehindertengesetzes in der durch Artikel 1 geänderten Fassung entfallenden Aufwendungen in Höhe von 0,035 vom Hundert der für ...