§ 41a Zweck der Sonderregelung
Ziel der Regelung ist es, die Einspeisung des in Deutschland bestehenden Biogaspotenzials von 6 Milliarden Kubikmetern jährlich bis 2020 und 10 Milliarden Kubikmetern jährlich bis zum Jahr 2030 in das Erdgasnetz zu ermöglichen. Biogas soll verstärkt in der Kraft-Wärme-Kopplung und als Kraftstoff eingesetzt werden können.
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interne Verweise§ 41g GasNZV Monitoring (vom 12.04.2008) ... jährlich einen Bericht vor. Darin werden das Erreichen der Ziele nach § 41a , die Kostenstruktur für die Einspeisung von Biogas, die erzielbaren Erlöse sowie die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 693
Artikel 1 GasNZVuaÄndV Änderung der Gasnetzzugangsverordnung ... 11a Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz § 41a Zweck der Sonderregelung Ziel der Regelung ist es, die Einspeisung des in Deutschland ... jährlich einen Bericht vor. Darin werden das Erreichen der Ziele nach § 41a , die Kostenstruktur für die Einspeisung von Biogas, die erzielbaren Erlöse sowie die ...
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