Änderung § 7 LSV vom 14.06.2017

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. LSVÄndV am 14. Juni 2017 und Änderungshistorie der LSV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 6 LSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.06.2017 geltenden Fassung
§ 7 LSV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1520

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 6 Übergangsregelung


(Text neue Fassung)

§ 7 Ladepunkte mit geringer Ladeleistung


vorherige Änderung

Ladepunkte, die vor dem 17. Juni 2016 in Betrieb genommen worden sind, sind von den Anforderungen nach § 3 Absatz 1 bis 3 ausgenommen.



Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt sind von den Anforderungen der §§ 3 bis 6 ausgenommen.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed