Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/15 - (zu § 19 des Zensusgesetzes 2011) (BVerfGE20160215 k.a.Abk.)

B. v. 06.03.2016 BGBl. I S. 492 (Nr. 12)
Geltung ab 15.02.2016; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 15. Februar 2016 ZensG 2011 § 19

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2016 - 2 BvF 1/15 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Die einstweilige Anordnung vom 26. August 2015 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

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Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Heiko Maas



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