Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAEinrG k.a.Abk.)

Artikel 2 G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518, 549 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 17.06.2016, abweichend siehe Artikel 12 APAReG; FNA: 700-8 Wirtschaftsverwaltung
| |

§ 5 Übergang der im Bereich der Aufsicht über die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Wirtschaftsprüfer



(1) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle tritt zum 17. Juni 2016 kraft Gesetzes und nach Maßgabe der folgenden Absätze in die Rechte und Pflichten der zu diesem Zeitpunkt zwischen der Wirtschaftsprüferkammer und den übergehenden Beschäftigten bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

(2) Als übergehende Beschäftigte im Sinne des Absatzes 1 gelten

1.
die Referenten, die am 16. Juni 2016 zur Abschlussprüferaufsichtskommission abgeordnet und zu diesem Zeitpunkt als Wirtschaftsprüfer für diese tätig waren, und

2.
die Referatsleiter und Referenten, die am 16. Juni 2016 in Abstimmung zwischen der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtskommission und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie dem innerhalb der Abteilung Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüferkammer gebildeten Referat „Berufsaufsicht über die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse" zugewiesen und zu diesem Zeitpunkt als Wirtschaftsprüfer dort tätig waren.

(3) Für die übergegangenen Beschäftigten nach Absatz 2 gelten die bisherigen Arbeitsverträge fort.

(4) Ein Widerspruchsrecht der übergehenden Beschäftigten nach Absatz 2 gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse ist ausgeschlossen.



 

Zitierungen von § 5 Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 APAEinrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in APAEinrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 12 APAReG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am 17. Juni 2016 in Kraft. (2) In Artikel 2 treten die §§ 5 und 6 am Tag nach der Verkündung in ...