Artikel 2 - Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)

Artikel 2 Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Juni 2016 APAEinrG mWv. 6. April 2016

(gesamter Text siehe Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 APAReG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 APAReG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in APAReG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 APAReG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 17. Juni 2016 in Kraft. (2) In Artikel 2 treten die §§ 5 und 6 am Tag nach der Verkündung in ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed