- 1.
- In § 4 Absatz 2 werden die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 1 des Designgesetzes" durch die Wörter „§ 16 Absatz 3 Satz 1 des Designgesetzes" ersetzt.
- 2.
- In § 15 Absatz 1 Nummer 6 werden die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 2 des Designgesetzes" durch die Wörter „§ 16 Absatz 3 Satz 2 des Designgesetzes" ersetzt.
- 3.
- § 21 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Nummer 3 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt.
- 4.
- § 22 Absatz 4 wird aufgehoben.
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121