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Änderung Anlage 3 VergStatVO vom 02.04.2020

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Anlage 3 VergStatVO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.04.2020 geltenden Fassung
Anlage 3 VergStatVO n.F. (neue Fassung)
in der am 02.04.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 3) Daten, die durch Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3) Öffentlicher Auftrag durch einen Sektorenauftraggeber


vorherige Änderung


lfd.
Nr. | Bezeichnung lt. Anhang VI
zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 | Bemerkung

1 |
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Postleitzahl | Postleitzahl des Sitzes des Sektorenauf-
traggebers bzw. der Dienststelle/Vergabe-
stelle.

2 | Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
E-Mail | Angabe einer funktionalen, nicht perso-
nenbezogenen E-Mail-Adresse des Sekto-
renauftraggebers.

3 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
CPV-Code Zusatzteil | CPV = Common Procurement Vocabulary-
Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für
öffentliche Aufträge)

4 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.3) Art des Auftrags
◯ Bauauftrag
◯ Lieferauftrag
◯ Dienstleistungen |

5 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose
◯ ja ◯ nein |

6 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert |

7 | Abschnitt II: Gegenstand
II.2) Beschreibung
II.2.5) Zuschlagskriterien
☐ Qualitätskriterium - Name/Gewichtung
◯ Kostenkriterium - Name/Gewichtung
◯ Preis - Gewichtung | Die Angaben zu den Zuschlagskriterien,
Name und Gewichtung der Qualitäts- oder
der Kostenkriterien umfassen auch Anga-
ben zu qualitativen, umweltbezogenen,
sozialen oder innovativen Kriterien
im
Sinne von § 52 Abs. 2 SektVO.

8 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
◯ Offenes Verfahren
◯ Nicht offenes Verfahren
◯ Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbe-
werb
◯ Wettbewerblicher Dialog
◯ Innovationspartnerschaft
◯ Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
eines
Aufrufs zum Wettbewerb
im Amtsblatt der Europäischen
Union | - Offenes Verfahren gem. § 14 SektVO
- Nicht offenes Verfahren gem. § 15
SektVO
- Verhandlungsverfahren mit vorherigem
Teilnahmewettbewerb gem. § 15 SektVO
- Wettbewerblicher Dialog gem. § 17
SektVO
- Innovationspartnerschaft gem. § 18
SektVO
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnah-
mewettbewerb gem. § 13 Abs. 2
SektVO


9 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynami-
schen Beschaffungssystem
☐ Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmen-
vereinbarung | Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen
werden einmal statistisch erfasst. Einzel-
abrufe aus Rahmenvereinbarungen wer-
den nicht gesondert statistisch erfasst.


10 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynami-
schen Beschaffungssystem
☐ Ein dynamisches Beschaffungssystem wurde eingerichtet |


11 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
☐ Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt |


12 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl. |

13 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr. |

14 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses (TT/MM/JJJJ) |

15 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote |

16 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU | Anzahl der eingegangenen Angebote von
kleinen oder mittleren Unternehmen ge-
mäß der Definition in der Empfehlung
2003/361/EC der Kommission vom 6. Mai
2003 betreffend
die Definition der Kleinst-
unternehmen sowie
der kleinen und mitt-
leren Unternehmen (ABl. L 124 vom
20.5.2003, S. 36).

17 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
EU-Mitgliedstaaten |

18 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote |

19 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu des-
sen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Der Auftragnehmer ist ein KMU
◯ ja ◯ nein |

20 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu des-
sen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Land | Staat, in dem das Unternehmen, auf des-
sen Angebot der Zuschlag erteilt wurde,
seinen Sitz hat.

21 | Anhang D2 - Sektoren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntma-
chung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Euro-
päischen Union (ABl. S) | Begründung der Wahl des Verhandlungs-
verfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
gem.
§ 13 Abs. 2 SektVO (Nummer 10
'Auftragsvergabe ohne vorherige Be-
kanntmachung eines Aufrufs zum Wettbe-
werb im Amtsblatt der Europäischen Uni-
on') entsprechend der in Anhang D2 auf-
geführten Fallgruppen.




Abschnitt 1 Daten, die durch Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

Datenformular (BGBl. 2020 I S. 686)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 687)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 688)


Abschnitt 2 Merkmale,
die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

Datenformular (BGBl. 2020 I S. 689)