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Eingangsformel - Erstes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (1. MessEGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


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1)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der

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Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 107) und der

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Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 149), die durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2015/13 (ABl. L 3 vom 7.1.2015, S. 42) geändert worden ist.

 
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