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Zitierungen von § 17 ZKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 ZKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 ZKG Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt (vom 15.12.2023)
... Bundesanstalt betreibt eine Vergleichswebsite, die die in § 17 genannten Kriterien in der in § 18 vorgeschriebenen Art und Weise für den Verbraucher ...
§ 19 ZKG Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften (vom 15.12.2023)
... nähere Bestimmungen zu erlassen über die Konkretisierung und Ergänzung der in den §§ 17 und 18 genannten Anforderungen. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ... nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Erfüllung der in den §§ 16 bis 18 genannten Vorgaben für die Vergleichswebsite nähere Bestimmungen zu erlassen ... Bestimmungen zu erlassen über Art und Form der Bereitstellung oder Übermittlung der nach § 17 Absatz 2 zu meldenden Daten einschließlich der Zeitpunkte, der zulässigen Datenträger, ...
§ 53 ZKG Bußgeldvorschriften (vom 15.12.2023)
... entgegen § 15 Satz 2 eine andere Bezeichnung verwendet, 6. entgegen a) § 17 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 19 Absatz 3 Nummer 1 oder b) ... 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 19 Absatz 3 Nummer 1 oder b) § 17 Absatz 2 Satz 2 , jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 19 Absatz 1 Nummer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV)
V. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 68
§ 2 VglWebMV Zu meldende Daten
... Die Meldeverpflichtung nach § 17 Absatz 2 des Zahlungskontengesetzes umfasst für jedes von einem Zahlungsdienstleister für Verbraucher angebotene ... Vergleichskriterien nach der Anlage zu meldenden Daten. (2) Die Meldeverpflichtung nach § 17 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Zahlungskontengesetzes umfasst auch die Meldung der Daten zur Berichtigung unrichtig gemeldeter ...
§ 3 VglWebMV Frist für die erstmalige Umsetzung der Meldeverpflichtung
... erste Meldung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Zahlungskontengesetzes in Verbindung mit § 2 muss im Zeitraum vom 1. September 2024 bis 30. September 2024 ...
§ 4 VglWebMV Form der Meldung
... muss alle Daten zu den jeweils angebotenen Zahlungskonten, zu deren Meldung er nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Zahlungskontengesetzes in Verbindung mit § 2 verpflichtet ist, in einem einheitlichen und vollständigen ... vollständigen Datensatz zusammenzufassen sind auch jeweils 1. die Meldungen nach § 17 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Zahlungskontengesetzes in Verbindung mit § 2 und 2. die Meldungen zur Berichtigung unrichtig gemeldeter ...
Anlage VglWebMV (zu § 2 Absatz 1 Nummer 7) Zu meldende Daten zu den Vergleichskriterien
...  1 Filialnetz § 17 Absatz 1 Nummer 2 des Zahlungskontengesetzes 1.1 Anzahl der inländischen Zweigstellen  ... 2 Geldautomatennetz § 17 Absatz 1 Nummer 3 des Zahlungskontengesetzes 2.1 Anzahl der Geldautomaten im Inland, an denen mit ... Monatliches Entgelt für die Kontoführung § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes Angabe des monatlichen Entgelts  ... 14 Überweisung § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes 14.1 Angabe, ob Online-Überweisung angeboten wird, ... Entgelte hierfür 15 Echtzeit-Überweisung § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes Angabe, ob Echtzeit-Überweisung angeboten wird, ... hierfür 16 Gutschrift einer Überweisung § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes Angabe des Entgelts für die Gutschrift einer ... 17 Dauerauftrag § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes 17.1 Angabe, ob beleghafte Einrichtung eines ... sowie Entgelte hierfür 18 Lastschrift § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes Angabe, ob Lastschrift angeboten wird, sowie Entgelte ... Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift durch den Zahlungsdienstleister § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes Angabe des Entgelts für die berechtigte Ablehnung ... eines Überwei- sungsauftrags durch den Zahlungsdienstleister § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes Angabe des Entgelts für die berechtigte Ablehnung ... den Zahlungsdienstleister 21 Bargeldeinzahlung § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes Angabe, ob Bargeldeinzahlung am Schalter angeboten wird, ... Entgelte hierfür 22 Bargeldauszahlung § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes Angabe, ob Bargeldauszahlung am Schalter angeboten wird, ... 23 Ausgabe und Einsatz einer Debitkarte § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes 23.1 Angabe, ob die Ausgabe einer Debitkarte angeboten ... 24 Ausgabe und Einsatz einer Kreditkarte § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes 24.1 Angabe, ob die Ausgabe einer Kreditkarte angeboten ... 25 Eingeräumte Kontoüberziehung § 17 Absatz 1 Nummer 4 des Zahlungskontengesetzes Angabe, ob eingeräumte Überziehung des ... Prozent pro Jahr 26 Geduldete Kontoüberziehung § 17 Absatz 1 Nummer 4 des Zahlungskontengesetzes Angabe, ob geduldete Überziehung des Zahlungskontos ... Sollzinssatz in Prozent pro Jahr 27 Vertragsstrafen § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungskontengesetzes Angabe, ob etwaige Vertragsstrafen in Bezug auf die ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 9 ZKRLUG Inkrafttreten (vom 14.07.2018)
... Rechtsakts im Bundesgesetzblatt bekannt. *) (1a) In Artikel 1 treten die §§ 16 bis 19 des Zahlungskontengesetzes am 14. Juli 2018 in Kraft. (2) In Artikel 1 treten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 EUProspVOAnpG Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
... geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „die §§ 15 bis 19" durch die Angabe „§ 15" ersetzt. 2. Folgender Absatz 1a ... Absatz 1a wird eingefügt: „(1a) In Artikel 1 treten die §§ 16 bis 19 des Zahlungskontengesetzes am 14. Juli 2018 in ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 26 ZuFinG Änderung des Zahlungskontengesetzes
... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 16 bis 18 wie folgt gefasst: „§ 16 Betrieb einer Vergleichswebsite für ... 16 Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt § 17 Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für ... durch die Bundesanstalt Die Bundesanstalt betreibt eine Vergleichswebsite, die die in § 17 genannten Kriterien in der in § 18 vorgeschriebenen Art und Weise für den Verbraucher ... die Bezeichnung „Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz". 4. § 17 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 17 Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für ... nähere Bestimmungen zu erlassen über die Konkretisierung und Ergänzung der in den §§ 17 und 18 genannten Anforderungen. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ... nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Erfüllung der in den §§ 16 bis 18 genannten Vorgaben für die Vergleichswebsite nähere Bestimmungen zu erlassen ... Bestimmungen zu erlassen über Art und Form der Bereitstellung oder Übermittlung der nach § 17 Absatz 2 zu meldenden Daten einschließlich der Zeitpunkte, der zulässigen Datenträger, ... Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt: „6. entgegen a) § 17 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 19 Absatz 3 Nummer 1 oder b) ... 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 19 Absatz 3 Nummer 1 oder b) § 17 Absatz 2 Satz 2 , jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 19 Absatz 1 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV)
V. v. 16.07.2018 BGBl. I S. 1182; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 3 VglWebV Anforderungen an Vergleichskriterien
... Betreiber einer Vergleichswebsite erfüllt die Anforderungen nach § 17 Nummer 1 und 4 des Zahlungskontengesetzes , wenn er die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 47 Absatz 1 ...
§ 4 VglWebV Vergleichskriterium Filialnetz
... Betreiber einer Vergleichswebsite muss zur Erfüllung der Anforderungen nach § 17 Nummer 2 des Zahlungskontengesetzes sicherstellen, dass das Vergleichsergebnis für das Filialnetz diejenigen inländischen ...
§ 5 VglWebV Vergleichskriterium Geldautomatennetz
... Betreiber einer Vergleichswebsite muss zusätzlich zu den Anforderungen nach § 17 Nummer 3 des Zahlungskontengesetzes sicherstellen, dass das Vergleichsergebnis für das Geldautomatennetz 1. als ...
§ 13 VglWebV Zertifizierung von Vergleichswebsites
... die die Anforderungen an die Vergleichskriterien und an die Vergleichswebsite nach den §§ 17 und 18 des Zahlungskontengesetzes und nach dieser Verordnung betreffen. Die Information ...
§ 16 VglWebV Bereitstellung der Vergleichskriterien durch die Zahlungsdienstleister
... Zahlungsdienstleister stellen die Vergleichskriterien nach § 17 des Zahlungskontengesetzes in geeigneter Form auf ihrer Website bereit. Die Darstellung der Informationen richtet ... ein Muster für die Bereitstellung der Informationen zu den Vergleichskriterien Filialnetz ( § 17 Nummer 2 des Zahlungskontengesetzes ) und Geldautomatennetz (§ 17 Nummer 3 des Zahlungskontengesetzes). (3) ... Filialnetz (§ 17 Nummer 2 des Zahlungskontengesetzes) und Geldautomatennetz ( § 17 Nummer 3 des Zahlungskontengesetzes ). (3) Zahlungsdienstleister stellen die Informationen nach § 17 Nummer 1 ... (3) Zahlungsdienstleister stellen die Informationen nach § 17 Nummer 1 und 4 des Zahlungskontengesetzes jeweils aktualisiert bereit. Für die Kriterien Filialnetz und Geldautomatennetz ist ...