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Zitierungen von § 53 ZKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 ZKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fondsrisikobegrenzungsgesetz
G. v. 09.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 97
Artikel 15 FoRiBG Änderung des Zahlungskontengesetzes
... und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt. 3. § 53 Absatz 1 Nummer 6 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a wird die Angabe „Nummer 1" ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 26 ZuFinG Änderung des Zahlungskontengesetzes
... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 9. § 53 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...