Eingangsformel - AAÜG-Erstattungsverordnung (AAÜGErstV k.a.Abk.)

V. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 999; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 15 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 826-30-2-1 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
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Eingangsformel



Auf Grund des § 16 Abs. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606, 1677) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen:



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