... durch das Wort „Wahlniederschrift" ersetzt. 29. Die §§ 33 und 34 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Bekanntgabe des Wahlergebnisses ... 29. Die §§ 33 und 34 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Bekanntgabe des Wahlergebnisses (1) Der zentrale Wahlvorstand gibt dem ...