Zitierungen von § 14 KapAusstV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 KapAusstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KapAusstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 KapAusstV Solvabilitätskapitalanforderung
... Für die Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung gelten die §§ 9 bis 11, 14 und 16 entsprechend, soweit nicht Absatz 2 etwas anderes bestimmt. (2) Für ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Mindestzuführungsverordnung (MindZV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 831; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688
§ 13 MindZV Höchstbetrag des ungebundenen Teils der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vom 01.08.2017)
... geltenden Fassung, in allen anderen Fällen der Betrag gemäß den §§ 9 bis 14 der Kapitalausstattungs-Verordnung , FR = der festgelegte Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ...

RfB-Verordnung (RfBV)
V. v. 10.03.2015 BGBl. I S. 300; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
§ 3 RfBV Kollektiver Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vom 01.08.2017)
... jeweils geltenden Fassung und in allen anderen Fällen gemäß den §§ 9 bis 14 der Kapitalausstattungs-Verordnung ergibt, festzulegen. Der Prozentsatz beträgt höchstens 60 und darf ...

Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (SichLVFinV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 828; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 6 G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
§ 2 SichLVFinV Beteiligung am Sicherungsvermögen (vom 13.01.2019)
... zu der Solvabilitätskapitalanforderung gemäß §§ 9 bis 14 oder § 17 der Kapitalausstattungs-Verordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 795) in der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 1. RfBVÄndV
... geltenden Fassung und in allen anderen Fällen gemäß den §§ 9 bis 14 der Kapitalausstattungs-Verordnung ergibt," ersetzt. 4. In § 4 Absatz 2 wird die Angabe „§ 14" ...


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