interne VerweiseAnlage 2 PFAV (zu § 12 Absatz 2 und 3) Formblätter und Nachweisungen (vom 13.01.2019) ... ist für die Kennzeichnung der Währung die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 zu verwenden. 2. Die Nachweisung 804 stellt eine vereinfachte Nachweisung 803 ... des gesamten PFG im Feld „Herkunft des PFG" die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 zu verwenden. 2. Einschließlich der Rückstellung für noch nicht ... 3.6.2.3.1 Die Kennzahlen für das Feld „Herkunft des PFG" ergeben sich aus Anlage 1 . Das Feld befindet sich auf dem Formblatt 810 und der Nachweisung 842. 3.6.2.3.2 In die ...
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