interne Verweise§ 7 BSI-KritisV Sektor Finanz- und Versicherungswesen (vom 01.01.2022) ... sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die 1. den in Anhang 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und 2. den Schwellenwert nach Anhang 6 ... 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und 2. den Schwellenwert nach Anhang 6 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten. (8) Abweichend von § 1 ... 2 hat im Sektor Finanz- und Versicherungswesen bestimmenden Einfluss auf eine Anlage, die den in Anhang 6 Teil 3 Spalte A Nummer 1 bis 4 genannten Anlagenkategorien zuzuordnen ist, wer die tatsächliche ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
Artikel 1 1. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung ... sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die 1. den in Anhang 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und die für die Bargeldversorgung, ... sind, die in den Absätzen 2 bis 6 genannt werden, und 2. den Schwellenwert nach Anhang 6 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten. (8) Abweichend von § 1 Nummer ... 2 hat im Sektor Finanz- und Versicherungswesen bestimmenden Einfluss auf eine Anlage, die den in Anhang 6 Teil 3 Spalte A Nummer 1 bis 4 genannten Anlagenkategorien zuzuordnen ist, wer die ... angeboten werden" gestrichen. 9. Nach Anhang 4 werden die folgenden Anhänge 5 bis 7 eingefügt: „Anhang 5 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 6 Absatz 6 ... Aufträge/Jahr 1.500.000 Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und ... Teil 1 Grundsätze und Fristen 1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind a) Autorisierungssystem ein System, mit dem ein ...
Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4163
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