§ 1 - Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV)

§ 1 Messverfahren


§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Für die Bestimmung der in § 4 Absatz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes genannten Emissionswerte gelten folgende Anforderungen:

1.
es sind die Analysemethoden anzuwenden, die in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 38 des Tabakerzeugnisgesetzes (Amtliche Sammlung)* unter den Gliederungsnummern

T 60.05-3 (DIN ISO 4387) Stand Juni 2012

T 60.05-4 (DIN ISO 10315) Stand April 2011

T 60.05-7 (DIN ISO 8454) Stand Januar 2013

veröffentlicht sind, und

2.
die Genauigkeit der Messungen wird nach dem Verfahren bestimmt, das in der Amtlichen Sammlung unter der Gliederungsnummer

T 60.05-1 (DIN ISO 8243) Stand Oktober 2009

veröffentlicht ist.


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Zitierungen von § 1 TabakerzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TabakerzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabakerzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 TabakerzV Prüflaboratorien
... Prüflaboratorien, die Bestimmungen nach § 1 im Rahmen des § 29 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 oder 3 des ... Verantwortliche des Prüflaboratoriums oder Mitarbeiter, die mit den Bestimmungen nach § 1 befasst sind, in einem Beschäftigungsverhältnis oder in wirtschaftlicher ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV)
V. v. 11.02.1999 BGBl. I S. 162; 2653; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
§ 1 PrüflabV Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung privater Sachverständiger (vom 14.12.2019)
... werden, wenn sie nachweisen können, dass sie 1. für Bestimmungen nach § 1 der Tabakerzeugnisverordnung über ein nach § 2 Absatz 1 der Tabakerzeugnisverordnung zugelassenes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
V. v. 27.04.2016 BGBl. I S. 980
Artikel 3 TabakerzVEV Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung
... werden, wenn sie nachweisen können, dass sie 1. für Bestimmungen nach § 1 der Tabakerzeugnisverordnung über ein nach § 2 Absatz 1 der Tabakerzeugnisverordnung ...


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