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Zitierungen von § 16 TabakerzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 TabakerzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabakerzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 TabakerzV Allgemeine Vorschriften zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen (vom 20.05.2017)
... die Gestaltung und Anbringung der gesundheitsbezogenen Warnhinweise nach den §§ 12 bis 17 auf Packungen und Außenverpackungen von Tabakerzeugnissen gelten folgende allgemeine ...
§ 16a TabakerzV Erhitzte Tabakerzeugnisse (vom 25.07.2023)
... 1. gelten die §§ 12 bis 14 entsprechend, 2. sind die §§ 15 und 16 nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
V. v. 24.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 196
Artikel 1 4. TabakerzVÄndV Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... Absatz 1 gilt für erhitzte Tabakerzeugnisse entsprechend." 2. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Erhitzte ... 1. gelten die §§ 12 bis 14 entsprechend, 2. sind die §§ 15 und 16 nicht ...
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