... die Gestaltung und Anbringung der gesundheitsbezogenen Warnhinweise nach den §§ 12 bis 17 auf Packungen und Außenverpackungen von Tabakerzeugnissen gelten folgende allgemeine ...
... Absatz 1 gilt für erhitzte Tabakerzeugnisse entsprechend." 2. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Erhitzte ... 1. gelten die §§ 12 bis 14 entsprechend, 2. sind die §§ 15 und 16 nicht ...