Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBGBer k.a.Abk.)

B. v. 27.04.2016 BGBl. I S. 1039 (Nr. 20); Geltung ab 01.04.2016
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. April 2016 VSBGEG Artikel 1, VSBG § 27

Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) ist wie folgt zu berichtigen:

Die Überschrift des § 27 ist wie folgt zu fassen:

 
„§ 27 Zuständige Behörde".

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Schlussformel



Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Im Auftrag Dr. Nicola Wenzel



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