interne Verweise§ 6 DeuFöV Erteilung, Form und Inhalt der Teilnahmeberechtigung (vom 01.07.2023) ... Die Teilnahmeberechtigung wird von der nach § 5 zuständigen Stelle in schriftlicher Form unter Angabe der ausstellenden Stelle und des ... Merkblatt nach Absatz 4 fest. (6) Die die Teilnahmeberechtigung erteilende Stelle nach § 5 Absatz 1 und 2 übermittelt eine Kopie der Teilnahmeberechtigung oder die in der Teilnahmeberechtigung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung
V. v. 14.03.2017 BGBl. I S. 481
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
Zweite Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung
V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2027
Artikel 1 2. DeuFöVÄndV Änderung der Deutschsprachförderverordnung ... Modul" durch die Wörter „den Berufssprachkurs" ersetzt. 2. Dem § 5 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Über die Teilnahmeberechtigung ... wie folgt gefasst: „(6) Die die Teilnahmeberechtigung erteilende Stelle nach § 5 Absatz 1 und 2 übermittelt eine Kopie der Teilnahmeberechtigung oder die in der Teilnahmeberechtigung ...
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