interne Verweise§ 3 EnSTransV Grundsätze (vom 01.01.2024) ... dem Energiesteuer- oder dem Stromsteuergesetz gewährt wurde; 2. eine Anzeige nach § 4 , wenn eine andere Steuerbegünstigung nach dem Energiesteuer- oder dem Stromsteuergesetz in ... nach Maßgabe des § 7 beim zuständigen Hauptzollamt für das nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 oder nach § 5 Absatz 2 Nummer 4 jeweils maßgebliche Kalenderjahr bis spätestens ... Internetseite werden folgende Angaben veröffentlicht: 1. die Angaben nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 5 bis 7 , 2. die Angaben nach § 5 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 5 bis 7 sowie 3. die ... der Steuerbegünstigung für die jeweilige Einzelbeihilfe im Kalenderjahr, das nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 oder nach § 5 Absatz 2 Nummer 4 jeweils maßgeblich ist, 1. bei ...
§ 11 EnSTransV Berichtigung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten ... (2) Zur Erfüllung der Pflichten nach § 1 Absatz 1 werden die nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten für zehn Jahre ab dem Tag der Anzeige nach § 4 oder der ... den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten für zehn Jahre ab dem Tag der Anzeige nach § 4 oder der Erklärung nach § 5 gespeichert. (3) Nach Ablauf der Frist ...
§ 12 EnSTransV Elektronische Datenbank (vom 01.07.2019) ... Absatz 1 richtet die Generalzolldirektion eine Datenbank zur Erfassung der nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten ein. (2) Diese Datenbank hat die unionsrechtlichen Vorgaben nach ...
§ 15 EnSTransV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.07.2019) ... oder nicht rechtzeitig abgibt oder 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 4 Absatz 4 oder § 5 Absatz 3 zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 14 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
V. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2242
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung sowie weiterer Verordnungen
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
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