Artikel 1 - Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen (EnSTransVEV k.a.Abk.)

V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158 (Nr. 23); Geltung ab 18.05.2016, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz


Artikel 1 ändert mWv. 18. Mai 2016 EnSTransV

(gesamter Text siehe Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung - EnSTransV)



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