Artikel 5 - Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen (EnSTransVEV k.a.Abk.)

V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158 (Nr. 23); Geltung ab 18.05.2016, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 2 Nummer 6 bis 8 am 1. Januar 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Mai 2016.



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